Länderreisen
Themen & Städtereisen
AGB
1. Angebot, Auftrag und Bestätigung
Wir, die Fa. Kontinent Reisen, bieten Ihnen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Reiseleistungen, wie in unserem Katalog ersichtlich, in eigener Verantwortung an. Ihr Auftrag kann schriftlich, mündlich und auch fernmündlich erteilt werden. Sie haben ein Rücktrittsrecht, falls die Fa. Kontinent Reisen bei Katalogreisen ohne Sonderwünsche nicht innerhalb von 14 Tagen, bei allen sonstigen Reisen innerhalb von 30 Tagen, die Auftragsannahme schriftlich, mündlich oder fernmündlich bestätigt. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Er wird mit Eingang bei der Fa. Kontinent Reisen wirksam. Ziffer 6 dieser Vertragsbedingung findet auf vorstehenden Rücktritt keine Anwendung.
2. Zahlung
Mit Auftragserteilung ist bei einem Auftragswert bis € 2.500,– eine Anzahlung von € 130,–, von 2.500,– bis € 5.000,– eine Anzahlung von € 300,–, bei höheren Auftragswerten von €250,– fällig. Bei Buchungen von mehreren Reisen oder Ländern mit besonderen Anzahlungsbedingungen erfolgt Anzahlung gem. Auftragsbestätigung. Bei Nichtannahme des Vertrages durch die Fa. Kontinent Reisen wird der Vorschuss zurückvergütet. Bei der Bestätigung durch die Fa. Kontinent Reisen wird der Reisepreis nach Maßgabe der untenstehenden Ziffer 11 mitgeteilt. Die Restzahlung muss spätestens 14 Tage von Reisebeginn bei der Fa. Kontinent Reisen eingegangen sein. Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles steht es der Fa. Kontinent Reisen frei, vorab die Reiseunterlagen gegen Nachnahme zu versenden oder den Rücktritt gemäß der Ziffer 7 dieser Vertragsbedingungen zu erklären.
Um eine fehlerfreie Verbuchung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass bei jeder Zahlung Reiseziel und Datum angegeben werden.
3. Pflichten der Fa. Kontinent Reisen
Die Fa. Kontinent Reisen verpflichtet sich, die Reise zu organisieren und die Rechte und Interessen des Kunden bei Vorbereitung der Durchführung und der Abwicklung zu wahren. Die Leistungsbeschreibung der Hotels richtet sich nach den jeweiligen landesüblichen Verhältnissen. Die Fa. Kontinent Reisen haftet für die Richtigkeit eigener Prospekte sowie für eine gewissenhafte Reisevorbereitung. Die Fa. Kontinent Reisen ist nicht Reiseveranstalter im Sinne des Reisevertragsgesetzes (§ 651 a BGB).
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, seinerseits das Erforderliche zu tun, um die vertragsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Reise zu ermöglichen. Verletzt der Kunde diese Pflichten, so ist er der Fa. Kontinent Reisen gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Ebenso hat er ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters oder der Person, der er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient, in gleichem Umfang zu vertreten, wie eigenes Verschulden.
5. Endgültige Teilnehmermeldung
Die endgültige Teilnehmermeldung soll bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt bei uns vorliegen. Gleichzeitig benötigen wir eine Zimmerliste, aus der die Aufteilung der Doppel-, Einzel- bzw. Mehrbettzimmer hervorgeht. Soweit aus der Nichtbeachtung der Fristen zusätzliche Kosten entstehen, trägt diese der Kunde. Für sonstige Nachteile aus der Nichtbeachtung der Frist ist die Haftung der Fa. Kontinent Reisen ausgeschlossen.
6. Rücktritt und Umbuchung des Kunden
Der Auftraggeber kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung im Büro der Fa. Kontinent Reisen. Die Fa. Kontinent Reisen ist berechtigt der jeweiligen Reise und ihren Aufwendungen entsprechend Rücktrittskosten zu verlangen:
Bis 35.Tage vor Reisebeginn: kostenlos
34.–16.Tage vor Reisebeginn: 50%
15.–03.Tage vor Reisebeginn: 75%
Danach werden die Stornogebühren gemäß der Bedingungen und Berechnungen der Leistungsgeber erhoben. Maßgeblich sind die separaten Hinweise auf den einzelnen Bestätigungen. In jedem Falle hat der Kunde der Fa. Kontinent Reisen seinen Rücktritt schriftlich mitzuteilen. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Abmeldung in unserem Büro.
7. Kündigung des Vertrages durch die Fa. Kontinent Reisen
Vor Reisebeginn kann die Fa. Kontinent Reisen von dem Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde sich mit der Zahlung im Verzug befindet. Ein Rücktritt der Fa. Kontinent Reisen ist auch dann möglich, wenn sich der Kunde mit Zahlungen aus weiteren Verträgen in Verzug befindet. Die Entschädigungsansprüche der Fa. Kontinent Reisen regeln sich nach Ziffer 6.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien oder Naturkatastrophen erheblich erschwert oder beeinträchtigt, so können sowohl die Fa. Kontinent Reisen, als auch der Kunde vor Reisebeginn den Vertrag kündigen. In diesem Fall kann die Fa. Kontinent Reisen entsprechend den vorher genannten Bedingungen oder eine nach Umständen angemessene Entschädigung für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen verlangen.
9. Gewährleistungen
Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, wird sich die Fa. Kontinent Reisen bemühen, Abhilfe zu schaffen. Im Rahmen der Schadensminderungspflicht ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich den Vertreter der Fa. Kontinent Reisen und soweit ein solcher nicht anwesend ist, die Fa. Kontinent Reisen direkt von der Beanstandung in Kenntnis zu setzen. Gleichfalls sind Beanstandungen beim Leistungsträger vorzutragen. Dieser Schritt sowie die größtmögliche Geringhaltung eines eventuell entstehenden Schadens gilt im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht als zumutbar. Die Vertreter oder Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Sie dürfen lediglich bestätigen, dass Sie Ihre Beanstandungen vorgetragen haben. Voraussetzung für jegliche Ansprüche gegenüber der Fa. Kontinent Reisen ist außerdem, dass Sie innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem vereinbarten Rückkehrdatum Ihre Ansprüche schriftlich bei der Fa. Kontinent Reisen geltend machen. Bei Leistungsstörungen hat die Fa. Kontinent Reisen die Wahl, insofern die Schadensersatzansprüche zu befriedigen oder Ihre Schadensersatzansprüche an den Auftraggeber abzutreten. Schadensersatzansprüche aus nichtverträglichen Rechtsgründen und positiver Forderungsverletzung sind ausgeschlossen. Die Haftung der Fa. Kontinent Reisen ist auf die Höhe des Reisepreises beschränkt. Sechs Monate nach dem vereinbarten Rückkehrdatum verjähren sämtliche Ansprüche, die Ihnen im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung der Reise gegenüber der Fa. Kontinent Reisen zustehen. Gewährleistungsansprüche bei Naturkatastrophen, Epidemien, Streiks und Ereignissen ähnlicher Art sind ausgeschlossen. Entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
10. Pass-, Devisen-, Zoll- sowie Gesundheitsbestimmungen
Für die Einhaltung dieser Bestimmungen, insbesondere bei Reisen in sozialistische Staaten, ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Die Fa. Kontinent Reisen ist auf Wunsch und gegen Kostenerstattung dem Auftraggeber bei der Besorgung der Visa behilflich.
11. Sonstiges
Alle Preise verstehen sich bei einer Beteiligung von 25 Personen. Pro 25 zahlenden Personen gewähren wir einen Freiplatz. Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Das postalische Risiko liegt beim Kunden. Besondere Reisedokumente wie Pässe, Visa und dergleichen sollten stets per Einschreiben versandt werden. Alle Angaben des Prospektes beziehen sich auf den Stand der Drucklegung (August 2002). Durch unvorhergesehene Ereignisse, zum Beispiel Wechselkursänderungen oder Ölzuschläge bei Fähren, Mehrwertsteueränderungen usw., erforderlich werdende Preiserhöhungen muss sich die Fa. Kontinent Reisen vorbehalten. Berichtigungen bei Druck- und Rechenfehlern bleiben vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vertragsbedingungen zur Folge, vielmehr sind unwirksame Einzelbestimmungen durch Vertrags- und Gesetzeskonforme Auslegung zu ergänzen.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Vollkaufleuten ausschließlich der Sitz der Fa. Kontinent Reisen. Gerichtsstand Diez/Lahn.
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